Nachlassverfügung
Vielleicht werden Sie sich manchmal fragen, wie die Tierschutzvereine ihre immense Arbeit eigentlich finanzieren?
Bereits sogenannte kleine Tierheime benötigen mindestens 100.000 Euro pro Jahr, um ihre Aufgaben erfüllen zu können! Weiterhin sollten die Vereine auch Öffentlichkeitsarbeit leisten, um den Tierschutzgedanken zu fördern, sie wollen Jugendarbeit durchführen, leisten bei vielen Tierhaltungen Zuschüsse für Futter oder Kastrationen, Personal muss geschult werden und vieles andere mehr. Öffentliche Mittel und Mitgliedsbeiträge reichen bei weitem nicht aus, um alle Kosten zu decken. Deshalb sind Zuwendungen aus Testamenten eine große Hilfe, um die Aufgaben im Tierschutz überhaupt bewältigen zu können.
Ältere Menschen sind oft der Meinung, dass die Angehörigen sich schon liebevoll um das ihn überlebende Haustier kümmern werden. Leider zeigt die Erfahrung, dass es dafür keine Garantie gibt. Oft ist es so, dass die Erben sich Haus und Vermögen teilen und das Tier im Tierheim „abladen“ – ab und zu mit einem kleinen Geldschein, damit das Gewissen beruhigt ist.
Was kann man tun?
Um sicher zu sein, sollte man auf jeden Fall ein Testament verfassen. Dies kann privatrechtlich oder auch öffentlich durch einen Notar errichtet werden. Dazu sollten jedoch einige wichtige Regeln beachtet werden und es ist hilfreich, sich hier gut beraten zu lassen.
Wer etwa den Tierschutzverein ganz oder teilweise als Erbe einsetzt, spart nicht nur die Erbschaftssteuer, sondern leistet über seinen Tod hinaus einen Beitrag zum Schutz und zur Linderung der Not der Tiere, denen jeder Euro ohne Steuerabzug zugute kommt. Als Gegenleistung kann man beispielsweise den Verein im Testament verpflichten, für das Tier zu sorgen oder es an einen guten Platz zu vermitteln. Dann kann man sicher sein, dass für das geliebte Haustier auch ordnungsgemäß gesorgt wird.